Wir über uns

tuk- Spezialreiseveranstalter für die Slowakei

tuk - Vollreisebüro und Spezialveranstalter für die Slowakei

Wir sind als DERPART- Vollreisebüro mit qualifizierten, hoch motivierten Mitarbeitern und modernster Buchungstechnik ausgestattet.
Seit 1990 arbeiten wir aber auch als Reiseveranstalter. Durch die Verbindung mit dem seit Jahren als Spezialist für Reisen in die Slowakei am Markt tätigen Reiseveranstalter CS PLUSREISEN hat sich die Kompetenz auf diesem Gebiet erheblich gesteigert.
Unser Angebot für die Slowakei umfasst:
  • Vermittlung von Hotels, Pensionen und Ferienhäuser in allen wichtigen touristischen Gebieten der Slowakei
  • tuk-Gruppenreisen, u.a. für Schüler, Senioren, Sportgruppen und Firmen sowie Incentives, Kongresse und Bildungsreisen
  • Kur- und Wellnessreisen, Sport- und Aktivreisen
  • tuk- Klassenfahrten und Schülerreisen
  • Rundreisen für Gruppen Deutschland- Österreich-Ungarn- Slowakei-Tschechien- Polen
  • Tickets für Bahn, Flug und Bus
  • Eintrittskarten für Theater, Musical, Sportveranstaltungen in der Slowakei
  • Mietwagen

tuk- Förderer und Sponsor von 3B!

TUK ist Förderer und Sponsor des Berliner Frauen- Tischtennis-Teams 3B.
Das 3B Team der Frauen ist mehrfacher Deutscher Meister und auch Sieger des Europapokals. Aktuell steht es an der Spitze der Tischtennis- Bundesliga. Neben dem Spielbetrieb der Bundesliega wird das 3B Team wieder im Europapokal vertreten sein und ihn hoffentlich gewinnen. Die Spielerinnen nehmen ausserdem an weltweiten Turnieren (Japan, China, USA, Kanada, Brasilien.........) teil.
Die Chinesin Ah Sim Song ist zur Zeit die Top 1 Spielerin der Bundesliga.

tuk- Das Reisebüro des ADMV

Der Allgemeine Deutsche Motorsport Verband e.V. (ADMV)wurde am 2. Juni 1957 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. In der DDR war der ADMV als nationale Förderation für den Motorrad- und Wagensport, den Motorbootrennsport sowie Wasserskisport zuständig. Der ADMV ist seit dem 22.05.1990 eingetragener Verein (e.V.) und besitzt den Status eines Verbandes. Dem ADMV gehören ca. 145 Ortsclubs in den neuen Bundesländern an.

Wir unterstützen den Berliner TSC

TUK ist Förderer und Sponsor des Berliner TSC.
Im TSC wirken die Abteilungen Boxen, Eiskunstlauf, Eisschnellauf, Frauenfußball,
Gesundheitssport, Gewichtheben, Handball, InlineSkating, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen, Turnen/RSG, Volleyball, Wasserspringen, Synchron- Eiskunstlauf.
Deutsche Meister, Weltmeister und Olympiasieger hat der Verein hervorgebracht.

Unsere AGB`s

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Touristik und Kontakt International GmbH Berlin (nachfolgend tuk) als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.
1.2. Der Anmelder steht für seine eigene Vertragsverpflichtung sowie für die aller auf der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer ein, sofern dafür in einer ausdrücklichen und gesonderten Erklärung die Verpflichtung übernommen wurde.
1.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und Preismitteilung (Reisebestätigung) durch tuk zustande, die der Kunde unverzüglich erhält. Sofern Buchungen über ein vom Kunden beauf-tragtes Reisebüro (Agentur) vorgenommen werden, wird die Buchungs-bestätigung in aller Regel diesem Reisebüro übersandt.
1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt mit dieser Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot vor, an das tuk 10 Tage gebunden ist und das der Kunde durch Rück-bestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Für Schüler-Gruppenreisen übergibt tuk ein freibleibendes Angebot als Vorschlag für eine Gruppenreise/Klassenfahrt. Die Anmeldung einer Gruppenreise kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg durch den Lehrer bzw. berechtigten Elternvertreter erfolgen. Damit bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages für die Gruppe verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme von tuk in Form der Rechnung/Reisebestätigung zustande.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss sind gegen die Aushändigung des Sicherungsscheins 15% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten.
2.2. Die Restzahlung wird 31 Tage vor Reisebeginn fällig. Im Gegenzug erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen entsprechend Vereinbarung auf der Reisebestätigung, jedoch nicht später als 11 Tage vor Reisebeginn.
2.3. Bei einer Reisedauer bis 24 Stunden, ohne Übernachtung und einem Reisepreis bis 75 EURO, kann der volle Reisepreis sofort ohne Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt werden.
2.4. Für Schüler-Gruppenreisen gilt: Nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines entsprechend §651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 150 EURO (jedoch nicht höher als 10 Prozent des Gruppenreisepreises) fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.5. Geht die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht bis zur Fälligkeit ein, so ist tuk nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung unter Geltendmachung der Stornoentschädigung entsprechend 5.1. zu stornieren.

3. Leistungen
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus-schließlich aus der auf der konkreten tuk-Reiseausschreibung (Katalog oder Reiseblatt) fußenden Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, Sonderwünsche des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese in der tuk-Buchungsbe-stätigung vermerkt sind.
3.3. tuk behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der in der Reiseausschreibung veröffentlichten Reiseleistung zu erklären. über die der Kunde vor Buchung selbst-verständlich informiert wird.
3.4. Vermittelt tuk in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen (Flüge, Fähr- und Bahnbeförderung, Mietwagen, Hotelaufenthalte für individuell Reisende) oder Reiseprogramme namentlich genannter fremder Reiseveranstalter, so richten sich Zustandekommen des Rei-severtrages und Vertragspflichten aus der Leistungserfüllung nach den Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers). Die Vertragsbedingungen der Leistungserbringer stehen zur Einsicht zur Verfügung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von tuk nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis erklärt.
4.2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-leistung kann der Kunde vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder kostenfrei umbuchen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Um-fang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Die Änderung wird unverzüglich nach Kenntnis dem Kunden erklärt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
4.4. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt des-sen eine andere Reise verlangen (es gilt 4.2.).
4.5. Die Rechte nach Ziffer 4.2. und 4.4. hat der Kunde unmittelbar nach Kenntnisgabe durch tuk geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Reiseabbruch
5.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt von der Reise ist der Kunde verpflichtet - soweit ihm nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten - pauschal fol-gende Entschädigung zu zahlen:

bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 60%
bei Nichtanreise 75%

des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer.
5.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei tuk. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
5.3. Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord-nungen entgegenstehen. Die Umbuchungsgebühr dafür beträgt pau-schalisiert 15 EURO - sie ist sofort bei Umbuchung fällig.
5.4. Der Kunde und der Dritte haften tuk gegenüber als Gesamt-schuldner für den Reisepreis.
5.5. Änderungen des Reisevertrages sind bis 40 Tage vor Reisetermin gegen eine Gebühr von 15 EURO möglich. Danach werden Änderungen wie Rücktritte entsprechend 5.1. behandelt.
5.6. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge Abbruch der Reise aus persönlich zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so wird sich tuk bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.



5.7. Für Gruppenreisen gilt: Der Rücktritt vom Vertrag ist durch den Kunden schriftlich mitzuteilen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn entstehen pauschal pro Gruppe 150 EURO Rücktrittsgebühren. Soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer eingetreten, werden pauschal pro Teilnehmer folgende Entschädigungen erhoben: ab 59 bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent; ab 21. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 35 Prozent; ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 Prozent; sowie bei Nichtanreise 90 Prozent des Reisepreises. Ausnahmen können schriftlich festgelegt werden.
Veränderte Teilnehmerzahlen sind durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die präzisierte Rechnung erhält der Kunde nach Abschluss der Reise.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. tuk kann bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung (Katalog, Reiseinformation, Reiseanmeldung und Reisebestätigung) ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevetrag zurück treten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, macht tuk unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.
Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Kunde unverzüglich seinen bereits eingezahlten Reisepreis zurück bzw. kann er eine andere Reise wie unter 4.2. und 4.5. verlangen.
6.2. tuk kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Reisedurchführung erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für tuk und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. tuk steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen ergeben.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt
7.1. Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Krieg, Epi-demien, hoheitliche Anordnung (Grenzschließungen, Entzug der Lande-rechte u. a.), Havarien, Zerstörung von Unterkunftsobjekten oder gleich-wertige Fälle berechtigen Kunde wie tuk allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
7.2. Im Falle der Kündigung kann tuk für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung vom Kunden verlangen.
7.3. tuk ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, wenn der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst.
Die Mehrkosten dieser Rückbeförderung tragen Kunde und tuk je zur Hälfte; alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1. tuk haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kauf-manns als Reiseveranstalter für:
- gewissenhafte Reisevorbereitung,
- sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungs-
trägers,
- Richtigkeit der Beschreibung der in den Reisebeschrei-
bungen angegebenen Reiseleistungen, sofern es sich um
von tuk hergestellte und veröffentlichte Materialien handelt,
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiselei-
stungen.
Ist tuk lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet tuk nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungsleis-tungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Für alle gegen tuk gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet tuk bei Sachschäden bis 4.100 EURO; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
8.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch gegen tuk ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetz-lichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringen-den Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Gewährleistung
9.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. tuk kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfor-dert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels oder Gewährleistung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung wird entsprechend § 471 BGB berechnet. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort bei tuk oder dem benannten tuk-Beauf-tragten (Hotelmanager, Reiseleiter) anzuzeigen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Kunde - wenn er nachweislich während der Reise den Mangel nicht anzeigen konnte bzw. der Mangel nicht abgestellt wurde - innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber tuk geltend zu machen. Danach ist eine Geltendmachung nur möglich, wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
10.2. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs.2 BGB 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für innerhalb eines Monats geltend gemachte Ansprüche ist die Verjährung solange gehemmt, bis tuk die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmungen ein.

11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
11.1. tuk wird erforderliche Informationen mit den Reiseveröffentli-chungen zur Verfügung stellen.
11.2. Der Kunde ist für die Gewährleistung der Voraussetzungen (Pass-, Visaangelegenheiten, gesundheitliche Erfordernisse) für seine gebuchte Reise selbst verantwortlich, sofern sich tuk nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder anderen erforderlichen Bescheini-gungen etc. vertraglich verpflichtet hat.

12. Mitwirkungspflicht
12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörun-gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, even-tuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Beanstandungen sollten unverzüglich an Ort und Stelle der Rei-seleitung bzw. dem Leistungsträger (Hotelleitung, Busunternehmer, Schiffsleitung) mitgeteilt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck ist sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an die Fluggesellschaft oder deren örtliche Vertretung heranzutreten, um eine Schadensmeldung schriftlich aufnehmen zu lassen.
12.3. Ansprüche stehen dem Kunden insoweit dann nicht zu, wenn er durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.

13. Versicherungen
13.1. tuk hat das Insolvenzrisiko bei einem zugelassen Versicherer abgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung übergeben und ist durch den Kunden auf der Reise mitzuführen.
13.2. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt tuk den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für den Reiserücktritt, bei Reisegepäckschäden, eventueller Heilbehandlung bei Unfall oder Krankheit während der Reise, für Beistandsleistungen im Ausland.

14. Gerichtsstand, Abtretungsverbot
14.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von tuk:
10407 Berlin, Danziger Straße 168.
14.2. Gerichtsstand für Klagen gegen tuk ist Berlin. Für Klagen von tuk gegen Kunden mit ständigem Wohnsitz im Inland ist dieser Wohnsitz maßgebend. In anderen Fällen (Vollkaufleute, unbekannter Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Auslandswohnsitz) ist der Sitz von tuk maßgeblich.
14.3. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen tuk aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit an Dritte (Ehegatten und Verwandte eingeschlossen).

15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechen-fehlern bleibt vorbehalten.
15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise-vertrages. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Reisebe-dingungen.
15.3. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Reisebedin- gungen in jeweiligen Reiseausschreibungen (z.B. für Kinder- und Ju-gendreisen, Klassenfahrten u. a.) sind möglich und haben Vorrang.
15.4. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden EDV-technisch verarbeitet und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.



Stand: Februar 2006
Veranstalter: Touristik und Kontakt International GmbH
Danziger Straße 168  10407 Berlin


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