Slowakische Zollbestimmungen

Innerhalb der EU ist die Ein- und Ausfuhr von Ware keineswegs eingeschränkt, was auch die zum privaten Gebrauch bestimmte Ware betrifft. In die Slowakei darf also aus EU-Ländern beliebige Warenmenge zum privaten Gebrauch ohne etwaige Steuerzahlungspflicht eingeführt werden. Beim Privateinkauf wird die Mehrwertsteuer sowie die Verbrauchssteuer nämlich im Preis der Ware einbezogen und daher bereits beim Kauf in dem EU-Land entrichtet, in dem die Ware erworben wird. Einige verbrauchssteuerpflichtige Ware (Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren) muss jedoch vom Käufer befördert werden - die Ware darf weder versandt noch von einer anderen Person transportiert oder weiterverkauft werden.

Außerhalb der EU kann man folgende Mengen zollfrei ein- und ausführen:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
1 Liter Alkohol über 22 % Alkoholgehalt oder 2 Liter Likör- oder Schaumwein
2 Liter Wein
Parfum - 50 Gramm
Eau de Toilette - 250 ml
Andere Waren bis zu einem Wert von 175 €
Diese Einschränkungen sind auf 90 € für Reisende bis 15 Jahren abgesenkt.
Der Transport von Haustieren ist nur mit einer entsprechenden Tierarztgenehmigung erlaubt. Waffen dürfen ausschließlich mit einem Waffenschein ausgeführt werden.

Bei der Ausfuhr gelten im Grunde die gleichen Limits wie der Einfuhr. Gegenstände mit künstlerischem und historischem Wert unterliegen einer Lizenz und dem Zoll.