
Für die Tiere gelten folgende Bedingungen:
1. sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein mit Hilfe
a) einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder
b) eines elektronischen Identifikationssystems (Transponder - Mikrochip)
2. sie müssen einen Heimtierpass besitzen, der von einem von der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mit dem Nachweis
a) einer wirksamen Tollwutschutzimpfung bzw. Wiederholungsimpfung gem. Empfehlungen des Serumherstellers; es muss ein inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit gem. WHO-Norm verwendet worden sein,
b) einer Behandlung gegen äußere Parasiten (Zecken) und/oder gegen innere Parasiten (Echinococcus granulosus - Bandwürmer)
Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.
1. sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein mit Hilfe
a) einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder
b) eines elektronischen Identifikationssystems (Transponder - Mikrochip)
2. sie müssen einen Heimtierpass besitzen, der von einem von der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mit dem Nachweis
a) einer wirksamen Tollwutschutzimpfung bzw. Wiederholungsimpfung gem. Empfehlungen des Serumherstellers; es muss ein inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit gem. WHO-Norm verwendet worden sein,
b) einer Behandlung gegen äußere Parasiten (Zecken) und/oder gegen innere Parasiten (Echinococcus granulosus - Bandwürmer)
Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.
